![]() ![]() | KundeninfoAuspuffanlagen werden nach Kundenwünschen und Kundenspezifikationen hergestellt. Hierzu gilt: nach § 312d Abs. 1 Nr. 1 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden. Lesen Sie hierzu auch weitere Angaben zum Widerrufsrecht und zur AGB. Da Auspuffanlagen aber handgefertigt werden, kann es bei bestimmten Anlagen zu Lieferverzögerungen kommen. Schalldämpfer, Krümmer und Auspuffanlagen sind jedoch keine Massenproduktionsware, sondern werden in liebevoller Handarbeit von Fachleuten nach Ihren Wünschen und Spezifikationen geschweißt, poliert, hergestellt und veredelt. Wir sind bemüht die Lieferzeit so kurz wie möglich zu halten. Sämtliche wichtige Infos finden sie links unter den weiteren Kundeninfos. Anmerkung: Angaben zu den jeweiligen Anmerkungen finden Sie in der Typenliste www.eagle-exhaust.de oder unten. MotoGP Anlagen mit dem Hinweis Race sind Racinganlagen ( Rennsport ohne ABE ) und können per Einzelabnahme eingetragen werden. Hierzu wird der typisierte Suzuki GSXR750 und GSXR600 Suzuki Schalldämpfer mitgeliefert. Die Enddämpfer sind baugleich mit der GSXR1000K,Z750,ZX-10R,ZZR1400, sowie der Triumph Speed Triple. Dazu liefert der Hersteller zwecks Eintragung die Unbdenklichkeitsbescheinigung des Herstellers mit, auf Anforderung und nach Übersendung der Kopie des Fahrzeugscheins. Auspuffanlagen Schweiz:für die Schweiz liefern wir das ASA Datenblatt mit , welches EG-ABE Anlagen in der Schweiz homoligisiert. Dafür benötigen wir nach dem Kauf eine Kopie des Fahrzeugscheins. Das ASA Datenblatt erfüllt folgende Kriterien: Als "für den Fahrzeugtyp genehmigt" und damit als nicht melde- und prüfpflichtig gelten: Ersatzauspuffanlagen, für die eine Genehmigung für den entsprechenden Fahrzeugtyp gemäss der Richtlinie Nr. 97/24/EWG Kapitel 9 vorliegt. Aus der Bestätigung des Lieferanten muss klar hervorgehen, für welchen Fahrzeugtyp die Anlage vorgesehen ist: - Marke und Fahrzeugtyp, für den die Anlage vorgesehen ist, mit Angabe der schweizerischen Typengenehmigungsnummer; - Motorkennzeichen; - Nennleistung mit Drehzahl; - Fabrik- oder Handelsmarke des Ersatzschalldämpfers bzw. -katalysators; - Handelsbezeichnung (Kennzeichnung) des Ersatzschalldämpfers bzw. -katalysators; - Vollständige EG- bzw. ECE-Genehmigungsnummer des Ersatzschalldämpfers bzw. -katalysators; |
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